Technisches SEO und digitale Strategie

Archiv 07 / 2003

Internet-Suchdienst für Presseartikel nicht rechtswidrig

2003-07-18

Links, die von Suchmaschinen direkt auf die Unterseiten von Webangeboten führen – auch Deep Links genannt – verletzen keine Rechte des Webanbieters. Dieses Grundsatzurteil fällte gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Im konkreten Fall ging es um die Klage der Verlagsgruppe Handelsblatt gegen den Betreiber der Spezial-Suchmaschine Paperboy. Das Handelsblatt hatte moniert, dass Paperboy direkt die einzelnen Artikel verlinke und somit Werbeeinahmen verloren gingen, da die Besucher an der Homepage vorbei gelotst würden. Mit dieser Klage war das Handelsblatt zunächst vor dem Landgericht erfolgreich, in der Berufungsinstanz aber unterlegen. Im gestrigen Urteil hat nun der BGH die Revision abgewiesen. Als Begründung führt das Gericht unter anderem an: „Ohne die Inanspruchnahme von Suchdiensten und deren Einsatz von Hyperlinks (gerade in der Form von Deep-Links) sei die sinnvolle Nutzung der unübersehbaren Informationsfülle im World Wide Web praktisch ausgeschlossen.“

Kommentar:
Der BGH bekräftigt mit dieser Entscheidung die Rechtmäßigkeit von Web-Suchmaschinen, die bei einem Erfolg der Klage durchaus in ihrer Existenz gefährdet gewesen wären. Zudem lesen sich die in der Pressemitteilung angeführten Begründungen für den Entscheid fast wie eine Lektion zum Thema „Was ist das Internet?“:
„Ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich mache, ermögliche dadurch bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen könne.“
Und weiter:
„Auch wenn der Klägerin dadurch Einnahmen für die Werbung auf den Startseiten entgingen, könne sie nicht verlangen, daß nur der umständliche Weg über die Startseiten gegangen werde und die Möglichkeiten der Hyperlinktechnik ungenutzt blieben.“

Es bleibt den Handelsblatt-Managern im Übrigen unbelassen, ihre Artikel per robots.txt-Datei vor Suchmaschinen zu „schützen“ oder gar mit Hilfe entsprechender Techniken jeden Besucher zwangsweise auf die Startseite umzuleiten. Vielleicht möchten mir diese Herren dann demnächst auch vorschreiben, in welcher Reihenfolge ich die Seiten ihrer Zeitung durchzublättern habe …

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Yahoo übernimmt Overture

2003-07-14

Das US-Webportal Yahoo hat am heutigen Montag ein Übernahmeangebot für den Anbieter von bezahlten Suchergebnissen, Overture, abgegeben. Das Angebot, dem das Management-Team von Overture bereits zugestimmt hat, umfasst etwa 1,6 Mrd. US-Dollar.

Mit dieser Übernahme, die im Laufe des Jahres realisiert werden soll, würde Yahoo endgültig zum großen Gegenspieler von Google avancieren. Zudem hat Yahoo dann mehrere ehemals unabhängige Suchmaschinen im Portfolio: Neben Inktomi, von Yahoo im letzten Dezember übernommen, sind das nach der Übernahme von Overture auch Altavista und Alltheweb.

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