Technisches SEO und digitale Strategie

Archiv 07 / 2007

EU genehmigt Subvention für deutsches Suchmaschinen-Projekt

2007-07-21

Landläufig denkt der geneigte Steuerzahler beim Begriff Subvention an die Unterstützung von Technologien, die in der Startphase eines Anschubs bedürfen, um dann bald auf eigenen Füßen stehen zu können und ihre segensreiche Wirkung für die Allgemeinheit zu entfalten. So ist der heute so billige Atomstrom nur möglich, weil in den zurückliegenden Jahrzehnten Milliarden an Subventionen geflossen sind und die Meiler auch heute noch indirekt unterstützt werden, etwa durch die Befreiung von Versicherungspflichten.

Sieht man sich die opulenten Gewinne von Google oder Yahoo an, so kommt man nicht sofort auf die Idee, dass die Suchmaschinenbranche staatliche Subventionen nötig hätte. Es gibt mit Neomo (von mir mitbegründet) und Seekport zwei allgemeine Suchmaschinen, die mit privatem Kapital gestartet wurden. Zudem haben wir mit Suchen.de eine ebenfalls rein privat finanzierte lokale Suchmaschine in Deutschland.

Nun hat also die Europäische Union Deutschland erlaubt, das Suchmaschinen-Projekt Theseus, das ursprünglich als deutsch-französisches Projekt namens Quaero geplant war, mit 120 Millionen Euro zu fördern. Am Theseus-Projekt sind viele große deutsche Unternehmen beteiligt: Siemens, SAP, empolis, Lycos Europe, Deutsche Nationalbibliothek, Deutsche Thomson oHG, intelligent views, m2any, Moresophy, Ontoprise, Festo, Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau (VDMA) und das Institut für Rundfunktechnik. Koordiniert wird das Projekt von der Bertelsmann-Tochter empolis.

Gegenüber der ursprünglichen Konzeption wurde das Theseus-Projekt bereits erheblich abgespeckt. Nun soll kein Google-Killer mehr entwickelt werden, sondern man möchte Basistechnologien voran bringen:

Zu den Basistechnologien, die von den Forschungspartnern entwickelt werden, gehören unter anderem Funktionen zur automatisierten Erzeugung von Metadaten für Audio-, Video-, 3D- und Bilddateien und Mechanismen für die semantische Verarbeitung multimedialer Dokumente und der damit verknüpften Services.

Quelle: Pressemitteilung des Theseus-Konsortium

Für alle, die tiefer einsteigen möchten, gibt’s vielfachen weiteren Lesestoff:
Homepage des Theseus-Konsortium
AP-Meldung: EU OKs German online search-engine grant
Sistrix: Bundesregierung versenkt 120 Millionen Euro-Steuergelder
at-web: Theseus-Projekt bekommt Geld
ZDnet: Wirtschaftsministerium startet Forschungsprojekt Theseus
Suchmaschinentricks: Deutsch-französische Suchmaschine Quaero geplant
Suchmaschinentricks: Telekom zieht sich aus deutsch-französischem Suchmaschinenprojekt zurück
Presseerklärung des SuMa-eV zum Theseus-Projekt

Permalink

Google möchte neuen Metatag unavailable_after einführen

2007-07-14

Google beabsichtigt offenbar demnächst einen neuen Metatag unavailable_after einzuführen. Dies solle es Webmastern ermöglichen, im Voraus anzugeben, dass die fragliche Seite nur bis zu einem beliebigen Datum indexiert werden solle. Damit könnten etwa Händler ihre zeitlich befristeten Sonderangebote kennzeichen oder Zeitungen ihre kostenlosen Artikel, die nach einer bestimmten Zeit in ein kostenpflichtiges Archiv wandern, ab dem gewünschten Zeitpunkt als „nicht verfügbar“ markieren. Dies berichtet zumindest die US-Website Highrankings.com und nimmt dabei bezug auf Dan Crow, Googles Director of Crawl Systems, der dies während der Konferenz Search Engine Marketing New England ankündigte.

Details zum unavailable_after-Tag, etwa die genaue Syntax oder welche Auswirkungen der Einstz dieses Tags in der Praxis haben wird, sind bislang noch nicht bekannt. So ist etwa unklar, ob die entsprechend gekennzeichnete Seite zum angegebenen Datum auch dann aus dem Googleindex verschwindet, falls die Seite später doch noch erreichbar sein sollte. Ebenfalls unbekannt ist, wann Google diesen Tag einführen wird.

Permalink

Suchmaschinen-Optimierung und das Urheberrecht

2007-07-11

Einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock zufolge, kann „eine suchmaschinen-optimierte Webseite urheberrechtlich geschützt sein“. Zwar seien HTML-Seiten „keine Computerprogramme“ und damit nicht nach §69 a des Urheberrechtsgesetzes geschützt. Dass es sich um „reine“ HTML-Seiten handele, folgerten die Richter aus dem vorgelegten HTML-Code, der u.a. auch einen Hinweis auf den Einsatz eines Designprogramms enthielt. Auch ein Schutz aufgrund eines Multimediawerks liege in diesem Falle nicht vor, da „die Gestaltung der Webseiten nicht über das hinaus geht, was bei ordnungsgemäßer Erstellung eines Werbeauftritts im Internet handwerklich zu leisten ist.“

Die urheberrechtliche Schutzwürdigkeit der Seiten „ergibt sich im vorliegenden Fall aus der Verwendung der Sprache“, erklärt das OLG:

Zwar bietet die vom Kläger auf den Webseiten verwendete Alltagssprache an sich keine Besonderheiten. Die sprachliche Gestaltung durch den Kläger führt jedoch dazu, dass die Webseiten der Beklagten bei Eingabe der plakativen Suchwörter „(…)“ in die in Deutschland weit verbreitete Suchmaschine „Google“ unter den ersten Suchergebnissen erscheint.

Das Gericht argumentiert also damit, dass die Seiten Urheberrechtsschutz genießen würden, weil sie in Google zu den gewünschten Suchbegriffen weit vorne stehen. Bereits hier kommt man als Suchmaschinen-Optimierer ins Grübeln: Wie groß ist der Anteil der sprachlichen Formulierungen an einer guten Platzierung? Wohl eher gering. Und den Suchbegriff halbwegs sinnvoll in Titel und Überschriften unterzubringen, bedarf auch keiner Schillerschen Sprachgewalt.

Geradezu absurd wird die Argumentation der Rostocker Richter aber beim Blick auf die weiteren Ausführungen:

Nach dem vom Kläger vorgelegten Ausdruck vom 22.02.2007 zeigte die Suchmaschine die Webseite der Beklagten als erstes von etwa 10.100 Ergebnissen an. Dass dies kein Zufallsprodukt, sondern von gewisser Dauer ist, ergibt sich daraus, dass die Webseite auch Ende Juni 2007 noch als drittes Suchergebnis von nunmehr 12.100 Einträgen auftritt.

Von einer Schutzwürdigkeit wegen der ach so herausragenden Suchmaschinen-Optimierung auszugehen, nur weil eine Seite bei lächerlichen 12.000 Konkurrenzseiten auf Platz drei landet, ist wohl eher ein Witz. Ich kenne die konkreten Suchbegriffe, um die es in dem Verfahren ging, nicht. Wir reden hier aber von Häufigkeiten wie sie Begriffe wie etwa „Gestaltungshöhe“ (12.200 Ergebnisse) oder „Pneumatikventil“ (9.800 Ergebnisse) erreichen.

Auch die Kanzlei Dr. Bahr überzeugt die Argumentation des Gerichts nicht:

Als einziges Argument führt das OLG das Ergebnis der Optimierung an, nämlich die Positionierung unter den Top Ten. Dieser Rückschluss ist aber keineswegs sicher. Denn die vordere Positionierung kann eine Vielzahl von sonstigen Gründen ab und muss nicht primär auf den einzigarten Inhalt der Webseiten zurückzuführen sein.

Ganz offensichtlich ist dem OLG Rostock das wesentlichste Element des Web bisher fremd geblieben: Die Verlinkung. Ich erwarte nicht, dass Richter die Spitzfindigkeiten Googles bei der Linkanalyse beherrschen. Aber eine derartige Entscheidung zu treffen, ohne auch nur einmal von „Links“ zu sprechen, würde wohl in der Schule als Themenverfehlung geahndet werden. Dies ist um so verwerflicher als der Kern des Streits wohl die Frage war, ob der Suchmaschinen-Optimierer seine Urhebereigenschaft auf den optimierten Seiten als Backlink auf die eigene Website kennzeichnen durfte.

Um als Optimierer-Agentur bei Auftragsarbeiten derartige Streitfälle zu vermeiden, ist es deshalb ratsam, Details zu Nutzungsrechten (Was passiert nach Ablauf der Zusammenarbeit?) oder Kennzeichnung der erstellten Seiten (Über den Sinn oder Unsinn von Backlinks auf Kundenseiten will ich hier gar nicht reden.) vertraglich zu vereinbaren.

Permalink

Webentwickler/in (PHP, MySQL, AJAX) gesucht

2007-07-10

Für meine Firma, die certo GmbH im niederbayerischen Osterhofen, suche ich für ab sofort eine(n) Webentwickler(in).

Wer Spaß dran hat, in einem kleinen Team unsere bestehenden Anwendungen (www.suchmaschinentricks.de, www.keyword-datenbank.de) zu überarbeiten und neue Web 2.0-lastige Anwendungen mitzuentwickeln, findet alle weiteren Detailinformationen hier: certo-it.de/jobs.

Viel Spaß an der Arbeit und eine gute Bezahlung werden garantiert. 🙂

Permalink

Markennamen und Suchmaschinen

2007-07-03

Klaus Patzwaldt von at-web hat eine spannende Untersuchung aufgetan: Im Rahmen eines Tests wurden 32 Probanden die Suchergebnisse von angeblich vier verschiedenen Suchmaschinen präsentiert. Dabei waren die Seiten so präpariert, dass nicht die Suchergebnisse der jeweiligen Suchmaschine gezeigt wurden, sondern immer die Ergebnisse von Google – jeweils im angepassten Layout – gezeigt wurden.

Die Testpersonen sollten dann die Qualität der Suchergebnisse bewerten. Das erstaunliche Ergebnis: Yahoo schnitt am besten ab, gefolgt von Google, MSN und einer fiktiven Suchmaschine. Zumindest in den USA gilt wohl Yahoo als Suchmaschine, die es qualitativ mit Google zumindest aufnehmen kann.

Hier geht’s zur Originalmeldung.

Permalink