Wer Suchmaschinenoptimierung betreibt, bewegt sich häufig an der Grenze dessen, was Suchmaschinen in ihren Richtlinien als „erlaubt“ bezeichnen. Können SEO-Maßnahmen womöglich gar strafbar sein?
Ich habe kürzlich diese E-Mail von einer verunsicherten Nutzerin meiner SEO-Trainings-DVD erhalten:
Für eine Kundin habe ich eine Internetseite nach den Prinzipien, die Sie auf Ihrer „Video-to-Brain“-DVD erklären, suchmaschinenoptimiert. Die Kundin hat später (ohne mein Wissen) Ihre Seite bei Google angemeldet, woraufhin die Seite von Google gesperrt wurde. Auf Nachfrage bei Ihrem Provider bekam die Kundin den Hinweis, dass ich eine unzulässige Suchmaschinenoptimierung auf der Seite angewendet hätte und ich könne froh sein, dass Google keine Strafanzeige gegen mich stellt.
Die Angelegenheit klingt zunächst recht abstrus und mein erster Gedanke war denn auch: „Der Provider spinnt.“ Inzwischen stellt sich die Sachlage so dar, dass die optimierte Website keinesfalls aus dem Google-Index verschwunden ist. Die angesprochene „Google-Sperre“ bezieht sich nämlich auf die Sperrung des Adwords-Accounts der Kundin. Denn, so das Fax von Google, sie hätten festgestellt, „dass auf Ihrer Website mit hoher Wahrscheinlichkeit Malware (schädliche Software) gehostet oder bereitgestellt wird“. Der im Fax angesprochene „schädliche Code“ hat also nichts mit Suchmaschinenoptimierung zu tun, sondern bezieht sich auf die (laut Google) über die Website verbreitete Malware. Hier hat also der Provider die Sperrung eines Adwords-Accounts mit vermeintlich unlauteren SEO-Maßnahmen verwechselt und einer unbedarften Nutzerin meiner SEO-DVD schlaflose Nächte bereitet.
Was genau nun die Kundin angestellt hat, ist mir bisher unbekannt. Ich vermute, dass über eine auf dem Server installierte Software (eventuell kommt hier ein aktueller Webalizer-Bug in Frage) ein Einbruch stattgefunden hat und so der Server komprimitiert wurde. In einem solchen Fall ist eher zu hinterfragen, ob denn der Provider alles korrekt ausgeführt hat. Stichwort „Updates“.
So lange ich keine strafbaren Inhalte veröffentliche, darf ich meine Website gestalten wie ich möchte. Wenn ein Google-Robot dumm genug ist, meine Seite höher zu listen als sie es „eigentlich“ (wer bestimmt das?) verdient hat, ist das keinesfalls strafrechtlich relevant. Theoretisch denkbar wäre allerdings, dass ein Mitbewerber bei einer erfolgreichen Optimierungsmaßnahme wegen unlauteren Wettbewerbs klagt, falls bei der Optimierung gegen die Google-Richtlinien verstoßen wurde. Die Klage gegen Yasni geht in diese Richtung, doch sind die Voraussetzungen hier ganz anders gelagert. Als Fazit bleibt jedenfalls festzuhalten: SEO ist nicht strafbar!
(Natürlich hat die Nutzerin meiner DVD mir explizit erlaubt, den Fall hier anonym schildern zu dürfen.)