Technisches SEO und digitale Strategie

Archiv 01 / 2007

Suchen.de bietet regionale Suchmaschinen-Werbung

2007-01-29

Die lokale Suchmaschine suchen.de bietet jetzt ortsbezogene Anzeigen an, die vor allem mittelständische Unternehmen, die in ihrer eigenen Region tätig sind, entgegen kommen dürften. „Bei suchen.de stehen kleine und mittelständische Unternehmen a priori im Mittelpunkt des Interesses“, sagt Benjamin Broshi, Leiter Strategie und Kommunikation beim Betreiber t-info. Die lokale Suchmaschine sei nicht nur „made in Germany“, sondern auch in Zusammenarbeit mit über 60 mittelständischen Verlagen entwickelt worden. Broshi: „Wir verstehen die Belange des Mittelstands.“

Mit der Möglichkeit, auf suchen.de ortsbezogene Anzeigen zu schalten, öffnet sich lokal und regional tätigen Betrieben jetzt das Internet auch als Werbeplattform. Denn sucht der User beispielsweise nach einem Reifenhändler oder einem Gartencenter in München, so steht der ortsansässige Anbieter in der Rangliste der gezeigten Anzeigen über seinen überregionalen Konkurrenten. Broshi: „Kleine und mittelständische Unternehmen entgehen also nicht mehr der Aufmerksamkeit des Users in den Weiten des Internet“, so Broshi.

Für seine Anzeige bezahlt der Inserent nur dann Geld, wenn ein Online-Nutzer darauf klickt. Dazu muss er vor Schaltung der Anzeige die Suchbegriffe definieren, unter denen er gefunden werden will. Dies sind etwa die typischen Tätigkeitsfelder der Firma ebenso wie der Ort, an dem sie sitzt oder in dem sie mit ihren Angeboten vertreten ist. suchen.de hilft dem Inserenten, Suchbegriffe zu finden, die auch mit hoher Wahrscheinlichkeit von den Nutzern eingegeben werden.

Wie viel das Unternehmen hinterher pro Klick auf seine Anzeige bezahlt, hängt davon ab, wie viel ihm dieser Klick wert ist. Denn der Preis pro Klick wird durch ein so genanntes Bieterverfahren geregelt. Vereinfacht gesagt muss ein Unternehmen mehr für einen Suchbegriff, unter dem es gefunden werden will, bieten, als sein Konkurrenten dies bereits getan haben. Nur so erscheint die Anzeige über denen der Wettbewerber.

Angst vor ausufernden Kosten muss dabei niemand haben. Broshi: „Der Inserent gibt an, wie viel er jeden Monat im Höchstfall ausgeben möchte.“ Und: Suchbegriffe für ortsbezogene Dienstleistungen seien in der Regel nicht so umkämpft wie auf bundesweiter Ebene. Dadurch liege der Preis pro Klick im Vergleich meist niedriger. Der Kosten-Nutzen-Effekt, so Broshi, sei enorm: „Ab wenigen hundert Euro im Monat erreicht man neue Kunden.“ Der Vorteil: Anders als bei teurer klassischer Werbung müsse man dem Kunden nicht „hinterher rennen“. Denn der Kunde komme über den von ihm gewählten Suchbegriff von selbst.

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George Bush ist kein Versager mehr

2007-01-26

Jahrelang stand die Website von George W. Bush bei der Suchanfrage miserable failure in Google auf Platz eins. Dies lag daran, dass sich etliche Bush-Gegner verabredet hatten, auf dessen offizielle Homepage zu verlinken mit eben diesem Linktext „miserable failure“.

Jahrelang hat Google darauf nur mit einer kurzen Stellungnahme reagiert, an den Ergebnissen aber nichts geändert. Gestern nun fiel mir zum ersten Mal auf, dass Bushs Seite nicht mehr zu sehen ist für diese Anfrage. Und prompt kommt heute die Erklärung: Matt Cutts schreibt im offiziellen Google Webmasterblog einen kurzen Beitrag über Googlebombing und erklärt darin, dass Google nun seine Linkanalyse geändert habe und dass Googlebombing deshalb nicht mehr funktioniere.

Yahoo übrigens zeigt weiterhin für miserable failure Bush’s Seite an.

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Nach der KK-Pleite: Google verstümmelt seinen eigenen Eintrag

2007-01-24

Wie vielfach berichtet wurde, ging durch eine Reihe von Fehlern die Domain google.de kurzzeitig an den Provider Goneo über. Offensichtlich kam innerhalb der kurzen Zeit, als unter google.de die Providerseite von Goneo erschien, der Googlebot vorbei und hat die Seite indexiert. Google zumindest zeigt heute als Cacheeintrag für google.de die Goneo-Seite an. Als Crawldatum wird der Abend des 22. Januar ausgewiesen.

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Google haftet für Snippets

2007-01-14

Wie die Kanzlei Dr. Bahr berichtet, haftet Google – und damit auch jede andere Suchmaschine – für Rechtsverstöße auf fremden Seiten, die Google über seine Snippets (automatisch generierte Textauszüge der indexierten Seite) darstellt. Im konkreten Fall wurde Google darauf hingewiesen, dass einige der im Index enthaltenen Webseiten rechtswidrig seien. Daraufhin hatte Google diese Seiten aus dem Index entfernt, aber etwas später kamen erneut Inhalte der beanstandeten Art in den Index der Suchmaschine. Nun wurde Google als Mitstörer vor dem LG Hamburg verklagt. Das Gericht gab in seiner Entscheidung dem Kläger recht, denn Google müsse „Vorkehrungen treffen, um derartige Rechtsverletzungen zu vermeiden“.

Das Gericht scheint sich der technischen Unmöglichkeit dieser Vorgabe bewusst zu sein. „Wie weit diese Vorkehrungen gehen müssen, wird sich abstrakt kaum festlegen lassen.“, heißt es in der Urteilsbegründung. Und weiter: „Es mag zwar sein, dass sich ein Algorithmus, der die Erzeugung von ‚Snippets‘ mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten ausschließt, kaum wird entwickeln lassen.“

Übersetzt heißt das wohl: Wir wissen, dass eine automatisierte Überprüfung technisch nicht möglich ist. Deshalb musst du, liebes Google, deine 20 Milliarden Seiten halt manuell durchchecken. Damit hat das Landgericht Hamburg erneut ein internetrelevantes Urteil gesprochen, das Lichtjahre von der Wirklichkeit im Web entfernt ist.

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Neue Suchmaschinen-Jobs bei Neomo

2007-01-10

Zum nächst möglichen Zeitpunkt suchen wir für Neomo zwei Mitarbeiter(innen), die uns in der Projektabwicklung bzw. in der Serveradministration und Webprogrammierung unterstützen. Die Details der gesuchten Stellen finden Sie unter

IT-Projektleiter/Teamleiter (m/w) – www.neomo.de

bzw. unter

Webprogrammierer / Administrator (m/w) – www.neomo.de

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